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Hornissen- und Wespenumsiedlung in Fürth und Franken

Wenn sich ein Hornissen- oder Wespennest in der Nähe von Wohnhäusern, Betrieben oder stark genutzten Außenbereichen befindet, entsteht häufig Unsicherheit. Gleichzeitig stehen viele dieser Insekten unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes.

In vielen Fällen ist eine fachgerechte Umsiedlung des Nestes möglich. Dabei wird das Nest vorsichtig entnommen und an einen geeigneten Standort gebracht, sodass sowohl der Artenschutz als auch die Sicherheit von Menschen berücksichtigt werden.

📍 Einsatzgebiet: Fürth · Nürnberg · Erlangen · Mittelfranken · Franken

Wann eine Umsiedlung sinnvoll ist

Eine Umsiedlung kann sinnvoll sein, wenn sich ein Nest beispielsweise befindet:

  • im Rollladenkasten
  • unter Dachüberständen
  • in Fassaden oder Dachböden
  • auf Terrassen oder Balkonen
  • in Gastronomie oder Lebensmittelbetrieben

In solchen Fällen kann eine fachliche Bewertung zeigen, ob eine Umsiedlung notwendig oder möglich ist.

Hornissennester am Haus unter Dachüberstand und im Dachbereich.

Bei einer Umsiedlung wird das Nest vorsichtig entnommen und an einen geeigneten Standort umgesetzt.
Ziel ist es, sowohl den Artenschutz als auch die Sicherheit von Menschen zu berücksichtigen.
Vor jeder Maßnahme prüfen wir Insektenart, Neststandort und Gefährdungssituation.

Hornissen- & Wespenumsiedlung für Gastronomie, Wohnhäuser und Betriebe

Hornissen- und Wespennester entstehen häufig an Gebäuden, Terrassen oder in Betriebsbereichen.
In sensiblen Umgebungen wie Gastronomie, Wohnanlagen, Schulen oder Lagerhallen kann ein Nest schnell zum Sicherheits- oder Hygienerisiko werden.
Wir prüfen jede Situation fachlich und führen – wenn möglich – eine artenschutzkonforme Umsiedlung von Hornissen oder Wespen durch.

Gastronomie

Wespe an Lebensmittel in Gastronomie – Risiko durch Wespenbefall

Wespen werden besonders von Lebensmitteln, Getränken und süßen Speisen angezogen.


Ein Wespennest in der Nähe von Terrasse oder Eingang kann Gäste und Mitarbeiter gefährden.

Kindergärten & Schulen

Hornissen und Wespe im Außenbereich von Kindergarten oder Schule

In Bereichen mit Kindern besteht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko.


Ein Wespen- oder Hornissennest in Spielbereichen oder an Gebäuden sollte fachlich bewertet werden.

Wohnhäuser & Mehrfamilienhäuser

Hornissen- und Wespennester entstehen häufig in Rollladenkästen, Dachüberständen oder Fassaden von Wohnhäusern.

Gewerbe & Betriebe

Wespennest in Lagerhalle oder Betriebsgebäude

In Lagerhallen oder Betriebsgebäuden können Hornissen- oder Wespennester Arbeitsabläufe und Sicherheit beeinträchtigen.

Hornissen- oder Wespennest am Haus prüfen lassen

Wenn sich Hornissen oder Wespen in der Nähe von Haus, Garten oder Betrieb ansiedeln, entsteht häufig Unsicherheit.
Wir unterstützen Sie mit einer fachlichen Einschätzung und klären, ob Maßnahmen notwendig sind oder eine Umsiedlung möglich ist.
 

Wir prüfen Neststandort, Gefährdungssituation und rechtliche Rahmenbedingungen – damit eine sichere und artenschutzkonforme Lösung gefunden wird.

Gesetzliche Grundlagen

Der Umgang mit Hornissen und Wespen ist in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (§44 BNatSchG) geregelt.

 

Wichtige Grundsätze:

  • Nester dürfen nicht ohne Grund zerstört werden
  • geschützte Arten dürfen nicht getötet werden
  • Maßnahmen müssen artenschutzkonform erfolgen

Besonders Hornissen stehen unter einem erhöhten Schutzstatus.

Artenschutz mit System - Hornissen in guten Händen 

Sachkunde-Zertifikat für den fachgerechten Umgang mit Hornissen, Wespen und Bienen.

Mit unserem Qualitätssiegel „Hornissen in guten Händen“ steht BBSF für artenschutzgerechte und rechtssichere Umsiedlung geschützter Insekten in Franken.

 

Unsere Maßnahmen erfolgen auf Grundlage geprüfter Sachkunde und unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).

BBSF steht für fachgerechten Umgang mit geschützten Insektenarten – fundiert, rechtssicher und im Einklang mit dem Artenschutz.

Wann darf ein Hornissen- oder Wespennest entfernt werden?

Nicht jedes Nest darf einfach entfernt werden. In vielen Fällen ist eine Bekämpfung oder Entfernung gesetzlich nicht erlaubt.

 

Eine Maßnahme kann jedoch zulässig sein, wenn eine konkrete Gefährdung vorliegt, zum Beispiel:

  • Nest direkt im Rollladenkasten eines Wohnraums
  • Nester in Kindergärten oder Schulen
  • Nester in Gastronomie oder Lebensmittelbetrieben
  • Gefahr für Allergiker

In solchen Situationen wird zunächst geprüft, ob eine Umsiedlung möglich ist, bevor andere Maßnahmen in Betracht gezogen werden.

Eine fachliche Bewertung hilft dabei, eine rechtssichere und artenschutzgerechte Lösung zu finden.

Was kostet eine Umsiedlung?

Die Kosten einer Umsiedlung hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Insektenart (Hornisse oder Wespe)
  • Lage des Nestes
  • Zugänglichkeit des Neststandortes
  • notwendige Schutzmaßnahmen

In vielen Fällen kann eine erste Einschätzung telefonisch erfolgen.

Hornissen- oder Wespennest umsiedeln lassen

Wenn sich ein Nest in der Nähe von Wohn- oder Arbeitsbereichen befindet, ist eine fachliche Einschätzung sinnvoll.

Wir prüfen:

  • Insektenart
  • Neststandort
  • Gefährdungssituation
  • rechtliche Rahmenbedingungen

Artenschutz mit System - Hornissen in guten Händen 

Mit unserem Qualitätssiegel „Hornissen in guten Händen“ steht BBSF für artenschutzgerechte und rechtskonforme Umsiedlung geschützter Insekten in Franken.

 

Unsere Maßnahmen erfolgen auf Grundlage geprüfter Sachkunde – unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und regionaler Vorgaben.

Statt pauschaler Bekämpfung setzen wir auf fachliche Bewertung, strukturierte Planung und verantwortungsvolle Umsetzung.

F.KT Today – Fachwissen zu Hornissen und Wespen aus der Praxis

In der Praxis beginnt eine professionelle Bewertung immer mit der Bestimmung der Insektenart und der Analyse des Neststandortes. Erst danach lässt sich beurteilen, ob ein Nest toleriert, geschützt oder artenschutzgerecht umgesetzt werden sollte.

 

Weitere Informationen zur Bestimmung und Bewertung finden Sie hier:

Unsere Fachkräfte setzen diese Verfahren täglich in der Hornissen- und Wespenberatung in Franken um – von der ersten Einschätzung über die Risikoanalyse bis zur Planung geeigneter Schutz- oder Umsiedlungsmaßnahmen.

Wann ist eine Umsiedlung von Hornissen oder Wespen notwendig?

 

Nicht jedes Nest muss entfernt werden. In vielen Fällen können Hornissen oder Wespen problemlos in ihrem natürlichen Umfeld bleiben.

 

Eine Umsiedlung kann jedoch sinnvoll sein, wenn sich ein Nest befindet:

  • im Rollladenkasten oder Dachbereich eines Wohnhauses
  • in Terrassen, Gastronomie oder Eingangsbereichen
  • in Kindergärten, Schulen oder Spielbereichen
  • in Betrieben oder Lagerhallen mit Publikumsverkehr

In solchen Fällen prüfen unsere Fachkräfte, ob eine artenschutzkonforme Umsiedlung des Hornissen- oder Wespennestes möglich und erforderlich ist.

🔎 F.KT Today – Hintergrund & Fakten

Redaktioneller Wissensbeitrag

F.KT Today Logo – redaktioneller Faktencheck und Hintergrundbeiträge

Unsere Fachkräfte beraten Privatpersonen, Unternehmen und Einrichtungen in Fürth, Nürnberg, Erlangen und ganz Franken im Umgang mit Hornissen und Wespen – von der ersten Einschätzung bis zur artenschutzgerechten Lösung.

 

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Startseite zur Schädlingsbekämpfung in Franken.

Hornissen und Wespen gehören zu den wichtigen Nützlingen in unserem Ökosystem. Gleichzeitig können Nester in der Nähe von Wohnhäusern, Gärten, Gastronomie oder Betrieben für Unsicherheit sorgen.

 

Besonders häufig entstehen Nester in Rollladenkästen, Dachvorsprüngen, Fassaden, Gartenhäusern oder Gebäudestrukturen. In vielen Fällen ist jedoch keine sofortige Entfernung erforderlich – entscheidend ist eine fachliche Einschätzung der Situation.

 

Hornissen stehen in Deutschland unter besonderem Schutz. Maßnahmen wie eine Entfernung oder Umsiedlung sind daher nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Grundlage bilden unter anderem die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (§44 BNatSchG) sowie anerkannte Verfahren im Umgang mit geschützten Insektenarten.

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